Arbeitszeitkonten, auch als sechster Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge bekannt, sind seit Einführung des sog. „Flexi-Gesetzes“ im Jahre 1998 möglich. Zunächst wurden Sie eher in Großunternehmen eingesetzt.
Aktuell werden zunehmend Ihre vielen Vorteile und die enorme Flexibilität erkannt, daher im folgenden etwas mehr darüber:
Arbeitszeitkonten dienen dazu, die tatsächliche Arbeitszeit von Mitarbeitern von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit festzuhalten.
Diese Konten können sowohl in „Zeit“, als auch in „Geld“ geführt werden. Letztere werden Zeitwertkonten genannt. Damit kann man Überstunden oder auch nicht genommenen Urlaub erfassen.
Das Arbeitszeitkonto ermöglicht eine flexible Gestaltung und Verwendung von Arbeitszeit. So kann Ihr Arbeitnehmer das angesparte Guthaben relativ problemlos für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand oder für eine längere Auszeit benutzen wie z.B. ein Sabbatical (Langzeiturlaub)
Arbeitszeitkonten bieten steuerliche Vorteile, da die Leistung erst dann versteuert wird, wenn sie tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Der Wert des Arbeitszeitkontos kann vererbt werden und auch nach 2008 sind keine Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase fällig.
Seit 2000 kann das Guthaben eines Arbeitszeitkontos auch in eine Betriebsrente umgewandelt werden (§ 23b Absatz 3a SGB IV). Hier ist zum Rentenbeginn oder bei Erwerbsminderung eine steuerneutrale und beitragsfreie Verwendung des Guthabens möglich.
Außerdem kann man jederzeit durch Gehaltsverzicht Gegenwert einzahlen und auch jederzeit, d.h. auch schon vor dem 60. Lebensjahr, Gegenwerte entnehmen.
Arbeitszeitkonten müssen unter bestimmten Umständen insolvenzgeschützt werden.
Arbeitszeitkonten sind besonders geeignet für:
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- Branchen mit hohen Belastungen für den einzelnen Arbeitnehmer
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- Prokuristen, Vorstände, Geschäftsführer
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- Unternehmen mit hohen Überstundenzahlen
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- Betriebe mit saisonal bedingten Ausfallzeiten (z.B. Bau, Handwerk, Hotel)
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