Die Direktversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Mitarbeiter abschließt. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer versicherte Person. Beiträge können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer aufgewendet werden.
Der Arbeitnehmer vereinbart dann mit dem Arbeitgeber, dass Teile seines Einkommens für eine Gehaltsverwendungs-Direktversicherung genutzt werden.
Investiert wird der Betrag in eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung.
Seit dem 1.1.2005 ist auch die Portabilität (Übertragbarkeit bei Arbeitgeberwechsel) gesetzlich vorgeschrieben, was die Attraktivität deutlich erhöht.
Direktversicherungsbeiträge wurden bis Ende 2004 pauschal versteuert (§40b EStG) und sind nun nach §3,63 steuerfrei und werden bei Auszahlung besteuert.
Die Beitragshöhe des nicht sozialversicherungsfreien Teils beträgt 150,- € monatlich, weitere 208,- € monatlich sind bis 2008 sogar steuer- und sozialversicherungsfrei).
Für die Entgeltumwandlung kommt die staatliche Förderung im Rahmen der Rentenreform („Riester-Rente“, §10a EStG) als weitere Fördermöglichkeit hinzu.
Die Beiträge der Arbeitnehmer werden über den Arbeitgeber an die Versicherung abgeführt.