Die neueste Variante (seit 2002) in der betrieblichen Altersversorgung ist der Pensionsfonds. Bei dieser Versorgungsform handelt es sich ebenso wie bei der Pensionskasse um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung.
Die Anlagevorschriften sind jedoch weniger streng. Dies bietet mehr Chancen bezüglich der Rendite, ist aber auch mit einem höheren Risiko verbunden.
Bis zu 70% des Anlagevermögens von Pensionsfonds können in Aktien investiert werden.
Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung hat der Arbeitnehmer allerdings einen Rechtsanspruch auf die so genannte Mindestleistung, für die der Pensionsfonds einsteht. So muss zumindest die Summe der eingezahlten Beiträge zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen.
Die nicht für die Sicherstellung der Mindestleistung benötigten Beitragsteile können bis zu 100% in Aktien angelegt werden.
Steuerlich ist die nachgelagerte Besteuerung (§ 3 Nr. 63 EStG) maßgeblich.
Für Pensionsfonds aus Entgeltumwandlung müssen Beiträge an den Pensionssicherungsverein abgeführt werden.