Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen. Die Geschäftstätigkeiten und Kapitalanlagevorschriften entsprechen weitgehend denen einer Versicherungsgesellschaft.
Die Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuer- und sozialabgabenfrei. (Bei Entgeltumwandlung besteht Sozialversicherungsfreiheit nur bis 2008). Die fälligen Leistungen sind voll zu versteuern (§3 Nr. 63 EStG). Weitere 150,- € monatlich können ebenfalls nach §3,63 EStG zumindest steuerfrei eingezahlt werden.
Insofern bietet sich die Pensionskasse speziell für das Thema Entgeltumwandlung für alle Unternehmen und ihre Mitarbeiter besonders an.
Außerdem ist seit dem 1.1.2005 auch die Portabilität (Übertragbarkeit bei Arbeitgeberwechsel) gesetzlich vorgeschrieben, was die Attraktivität deutlich erhöht.