Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie wird von einem (Einzelkasse) oder mehreren Unternehmen (Gruppenkasse) getragen und gewährt laufende oder auch einmalige Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch.
Die Leistungspflicht liegt bei der Unterstützungskasse, durch die Durchgriffshaftung des Arbeitgebers haftet dieser jedoch für ihre Leistungen.
Das Versorgungsrisiko kann durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung ausgelagert werden, d.h., die Unternehmen geben damit die Risiken der Versicherungszusage vollständig an den Anbieter meist eine Versicherungsgesellschaft ab.
Für Unterstützungskassen aus Entgeltumwandlung müssen Beiträge an den Pensionssicherungsverein abgeführt werden.
Sie bietet sich daher vor allem in den Fällen an, in denen die steuerlich geförderten Höchstbeiträge für eine Direktversicherung und eine Pensionskasse schon ausgeschöpft sind und weiterer Absicherungsbedarf besteht.
Ein weiterer Aspekt sind die höheren steuerlichen Freibeträge im Alter, die bis 2040 gelten.