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| Neue Vorteile in der Versorgung für Inhaber und Gesellschafter-Geschäftsführer |
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I. Kostensenkung
Das Wichtigste zuerst: Die Betriebliche Altersvorsorge kostet das Unternehmen kein Geld, sondern bietet (richtig konzipiert) enormes Einsparpotential. Bei der betrieblichen Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung spart der Arbeitgeber (wenn der Müntefering-Vorschlag Gesetz wird) die vollen Sozialversicherungsbeiträge auf den Monatsaufwand, den der Mitarbeiter umwandelt. Daher auch die Überschrift aus dem
Handelsblatt-Artikel vom 26. Juni 2007:
„Arbeitgeber sind euphorisch“
Ein konkretes Beispiel:
Nehmen wir eine 10-Personen Firma, in der die Mitarbeiter durchschnittlich 150,- € brutto umwandeln und das mit einer Beteiligungsquote von 80% (was bei unseren Konzepten durchschnittlich erreicht wird), ergibt dies allein in den nächsten 10 Jahren für den Arbeitgeber eine Ersparnis von über 30.000,- € (!)
II. Eigener Vorteil
Nicht nur Angestellte können die Betriebliche Altersvorsorge nutzen, sondern insbesondere auch für Gesellschafter-Geschäftsführer/Innnen von Kapitalgesellschaften ist das Thema interessant, zumal hier eine große Vielfalt möglich ist.
Gesellschafter-Geschäftsführer können wählen aus:
Ein vorteilhafter, unkomplizierter, aber noch nicht so häufig genutzter Durchführungsweg, ist die Unterstützungskasse, insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer.
Die Vorteile sind u.a. eine nahezu unbegrenzte Beitragszahlungshöhe und (zumindest noch bis 2040) und steuerliche Vorteile bei der Auszahlung (verglichen z.B. mit der Direktversicherung und Pensionskasse).
Neben versicherungseigenen Unterstützungskassen, die nur die Tarife eines Versicherungsunternehmens als Rückdeckung erlauben, nutzen wir auch freie Unterstützungskasse, die eine breite Auswahl an Rückdeckungen bietet und auch Kombinationen verschiedener Rückdeckungen bietet.
Wie können die Ergebnisse aussehen?
Beispiel: Männlich, 40 Jahre, Nettomonatsbeitrag 500,- €, Laufzeit bis zum Rentenbeginn
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Betriebliche Unterstützungskasse |
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Private Rentenversicherung |
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| Monatsbeitrag netto |
897,83 € |
500,- € |
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| Tarif |
Gruppentarif |
Normaltarif |
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| Beitragsrückgewähr |
Ja |
Ja |
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| Rentengarantiezeit |
Ja |
Ja |
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| Garantierente |
Ca. 1.530,- € |
Ca. 820,- € |
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| Überschusssumme |
Ca. 542.000,- € |
Ca. 290.000,- € |
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| Weiterzahlung bei Unfall |
Ja, kostenlos |
Nein |
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| Weiterzahlung bei Arbeitslosigkeit |
Ja, möglich |
Nein |
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| Besteuerung im Alter |
Voll |
teilweise |
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III. Motivation
Was gibt es für die Mitarbeiter Beruhigenderes und Motivierendes als den Ausblick auf finanzielle Sicherheit im Alter?
Die finanzielle Unterstützung der betrieblichen Altersvorsorge ist für das Unternehmen ein relativ geringer Aufwand (verglichen z.B. mit einer Gehaltserhöhung), da das Unternehmen z.B. bei der Investition in eine Pensionskasse über die gesamte Laufzeit sämtliche Sozialversicherungsbeiträge spart und auch beim Mitarbeiter keine Sozialversicherung abgezogen werden.
Neben einer rein betrieblich finanzierten Altersvorsorge sind auch Mischlösungen sehr erfolgreich. Denkbar wäre hier z.B. die Rückgabe eines Teils der Einsparungen der Sozialversicherung und/oder ein monatlicher Zuschuss zur betriebliche Altersvorsorge (z.B. in Höhe der für vermögenswirksame Leistungen)
Hier kann mit Mischformen (d.h. der Mitarbeiter und das Unternehmen beteiligen sich finanziell) eine gute Versorgung erreicht werden
Generell ist ein wichtiger Katalisator für den Erfolg der betrieblichen Altersvorsorge die finanzielle Unterstützung des
Projektes betriebliche Altersvorsorge.
Eine grosse Unterstützung zur inhouse-Förderung des Projektes der Betriebliche Altersvorsorge ist die Möglichkeiten der Information für Mitarbeiter. Dazu gehört z.B. ein jährlicher
Pension day, den wir gern kostenlos durchführen.
I
V. Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
Seit 2002 hat jeder angestellte Mitarbeiter das Recht vom Arbeitgeber eine Gehaltsumwandlung in Höhe von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze zu verlangen.
Wir empfehlen die Informationspflicht des Arbeitgebers durch Mitarbeiterveranstaltungen, die wir gern kostenlos für Sie durchführen, zu erfüllen. Langfristig sinnvoll ist es u.E. außerdem, auf die ggf. vielfältigen Wünsche, die die Mitarbeiter, insbesondere neue Mitarbeiter, äußern, mit einer festen Regelung zu reagieren.
Da der Arbeitgeber das Recht der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge hat, ist z.B. die Einführung einer Versorgungsordnung, in der Durchführungswege und Versorgungspartner genannt werden, sinnvoll. Dadurch wird Klarheit geschaffen, der Mitarbeiter ist motiviert und die Abwicklung wird deutlich gestrafft.
Ohne eine schriftliche Vereinbarung können hier auch Fallstricke liegen, wie unsere Praxiserfahrung zeigt, wo z.B. in Firmen der Durchführungsweg der Unterstützungskasse für alle Mitarbeiter eingeführt wurde, ohne das klar war, dass hier Beiträge für den Pensionssicherungsverein fällig werden und die Mitarbeiter beim Ausscheiden oder bei finanziellen Engpässen sich über die mangelnde Flexibilität der Tarife beschweren.
--> D.h. auch hier ist ein professioneller Partner wichtig. Umso besser, wenn dieser sich in der Branche auskennt und zudem Sonderlösungen und Gruppenrabatte bietet, wie die Medienrente.
V. Vermeiden von Risiken
Seitdem es mehrere
erfolgreiche Klagen von Angestellten hinsichtlich der Kosten der Verträge für die betriebliche Altersvorsorge gegeben habt, ist die Überprüfung der vorhandenen Verträge im Betrieb immer wichtiger, sonst besteht das Risiko einer nicht kalkulierbaren Kostenwelle für das Unternehmen, wie man u.a. im nebenstehenden Auszug aus der
Zeitschrift Euro vom August 2007, Titel:
„Chef haftet für Verlust“, lesen kann.
Die Medienversorgung prüft die vorhandenen Verträge und zeigt klare Alternativen und das für BVDW-Mitglieder kostenlos. Zur zukünftigen höheren Rechtssicherheit empfehlen wir ausserdem die Formulierung einer Versorgungsordnung, bei der wir Sie gern unterstützen!