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Geförderte Vorsorge über den Arbeitgeber
Seit Anfang des Jahres 2002 hat das Gesetz zur Neuregelung der Altersvorsorge, kurz: Riester-Rentengesetz genannt, einige wichtige Änderungen gebracht:
- Zu den möglichen, bekannten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge kam ein weiterer, der Pensionsfonds, hinzu.
- Darüber hinaus wurden neue Höchstgrenzen für die Altersvorsorgewege festgelegt und auch die Besteuerung sowie die Sozialversicherungsbelastung ist neu geregelt worden.
Für Unternehmen wird dieser Bereich auch deswegen immer relevanter, da die Mitarbeiter das gesetzliche Recht erhalten haben, eine Betriebliche Altersversorgung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze vom Unternehmen zu verlangen.
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